AQ-ENERGY AG

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die AQ-Energy, Hüswil, Schweiz, mit ihren Kunden abschliesst. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie schriftlich von AQ-Energy bestätigt wurden.
Die AGB sind Bestandteil des Angebots von AQ-Energy. Der Kunde akzeptiert die AGB durch die Bestellung des Werkes, der Dienstleistung oder der Produkte.
Sollten zwischen dem Vertrag bzw. der Offerte oder der Auftragsannahmebestätigung und den vorliegenden AGB Widersprüche bestehen, so ist in erster Linie die im Vertrag und in zweiter Linie die in den AGB enthaltene Regelung massgebend.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald AQ-Energy die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausführt. Bestellungen gelten als verbindlich, sobald sie von AQ-Energy schriftlich oder elektronisch bestätigt werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Sämtliche nicht ausdrücklich im Preis eingeschlossenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Vom Kunden nachträglich gewünschte Zusätze oder Änderungen in der Bestellung sind AQ-Energy umgehend mitzuteilen. Allfällige daraus resultierende Kosten werden dem Kunden zu den jeweils offerierten Preisen bzw. nach Aufwand (gem. Ansätzen bei Regiearbeiten) zusätzlich in Rechnung gestellt. Stellt AQ-Energy fest, dass die vereinbarte Leistung oder Lieferung Mehrleistungen zur Folge hat, die bei der Erstellung des Angebots nicht bekannt waren oder bekannt sein konnten, informiert AQ-Energy den Kunden. Die Vertragspartner werden sich in diesem Fall vor Ausführung über eine angemessene Anpassung des vereinbarten Preises verständigen. Allfällige Kosten, die im Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht voraussehbar waren und daher im Angebot nicht ausgewiesen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Wenn sich der Preis des durch AQ-Energy verwendeten Installationsmaterials zwischen Offerte und Vertragserfüllung um mehr als 5% erhöht (massgebend ist der Preis, der vom Sublieferanten von AQ-Energy gefordert wird), ist AQ-Energy berechtigt, die Installationsmaterialkosten der betroffenen Rohstoffe und Materialien anzupassen und die gesamte Differenz, mithin auch denjenigen Teil, der unter 5% liegt, auf den Kunden abzuwälzen.
AQ-Energy kann ohne Angabe von Gründen vom Kunden Akontozahlung für bisherige sowie Vorauszahlung oder Sicherstellung für zukünftige Leistungen verlangen.
Hat der Kunde bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann AQ-Energy dem Kunden eine kurze Nachfrist setzen oder den Vertrag fristlos und ohne Entschädigung des Kunden auflösen. Die bis dahin von AQ-Energy erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich beglichen werden. Der Kunde trägt zusätzlich die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten. Das Zurückbehalten von Zahlungen bzw. eine Verrechnung durch den Kunden wegen irgendwelcher Gegenansprüche sind ausgeschlossen
§ 4 Lieferung und Versand
Die Abholung oder Lieferung erfolgt ab Werk Hüswil. Die Abhol- oder Lieferzeiten werden individuell vereinbart und können abhängig von der Verfügbarkeit des Produkts variieren. AQ-Energy haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände verursacht werden.
§ 5 Ausführung
Der Kunde hat die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit AQ-Energy ihre Leistungen ungehindert erbringen kann. Allfällige durch den Kunden zu verantwortende Verzögerungen bzw. daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Lieferung auf die Baustelle muss die Zufahrt für das sichere Befahren mit den notwendigen Transport- und Umschlaggeräten durch den Kunden entsprechend gewährleistet sein. Ist dies nicht der Fall, gehen alle daraus entstehenden Verzögerungen sowie Kosten zu Lasten des Kunden.
Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen, Werke und Produkte, für die er mit AQ-Energy einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Des Weiteren dürfen an den Produkten von AQ-Energy keine für die angeschlossenen Komponenten unzulässigen Softwareeinstellungen vorgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um allfällige Schäden zu verhindern. (Beispielsweise Über- oder Untertemperatur von Komponenten, insbesondere von Speicherbatterien)
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AQ-Energy.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, übernimmt AQ-Energy eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Lieferdatum. Findet keine Abnahme statt, so gilt das Datum der ersten Inbetriebnahme als Beginn der Gewährleistungsfrist.
AQ-Energy haftet nur für Schäden, welche sie grobfahrlässig oder absichtlich verursacht hat. Die Haftung für Schäden, welche aufgrund von einfacher oder mittlerer Fahrlässigkeit der Mitarbeiter verursacht wurden, wird ganzheitlich wegbedungen. Weitergehende Haftungsansprüche sowie Forderungen aus indirekten Schäden oder Folgeschäden (wie z.B. Ausfälle wegen Betriebsunterbruch, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden) sind — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. AQ-Energy übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferung bzw. verspätete Vertragsausführung, sofern die Verspätung durch einen Dritten oder höhere Gewalt (wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Streik oder unvorhergesehene behördliche Restriktionen) verursacht wurde. Der Kunde stellt AQ-Energy die zur Vertragserfüllung erforderliche Dokumentation (insbesondere erforderliche aktuelle Pläne) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. AQ-Energy haftet nicht für Schäden an bestehenden, verdeckten und in Plänen nicht eingezeichneten Leitungen. Insbesondere bei Bohrarbeiten und Durchbrüchen lehnt AQ-Energy jede Haftung für Beschädigungen an bestehenden verdeckten Leitungen ab, von denen sie keine Kenntnis hatte oder haben konnte. Die Haftung ist generell auf den Rechnungswert des Produktes beschränkt.
Für Produkte und Materiallieferungen, die AQ-Energy von einem Hersteller oder Lieferanten bezieht (zum Beispiel Geräte, Apparate), gilt hingegen ausschliesslich die Garantie des Hersteller- oder Lieferunternehmens. Allfällige Garantieansprüche bzgl. des Defekts eines Produkts werden innerhalb der definierten Garantiezeit von AQ-Energy übernommen. Ausserhalb der Garantiezeit unterstützt AQ-Energy den Kunden bzgl. Garantiefällen. Entsprechende Ausführungsarbeiten sind in der Garantie nicht enthalten und sind separat zu entschädigen. Jegliche Garantie, welche mit sporadischen Betriebsunterbrüchen oder Drittgeräten im Zusammenhang steht und nicht den direkten Defekt eines Produkts von AQ-Energy beinhaltet, wird durch AQ-Energy nicht übernommen.
Bei unsachgemässem Gebrauch des Werks, der Lieferung oder des Produkts durch den Kunden oder Dritte, bei Eingriff in das Werk, die Lieferung oder das Produkt sowie bei Elementarschäden entfällt der Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch.
§ 8 Datenschutz
AQ-Energy behandelt persönliche Daten der Kunden vertraulich und gibt diese nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weiter. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung verfügbar.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Willisau, Schweiz.